Der elektronische Rechtserzeugungsprozess (e-Recht)
Das Projekt «e-Recht», das vom Bundeskanzleramt koordiniert und in allen Bundesministerien eingesetzt wird, bedeutet eine grundlegende Reform bei der Texterstellung im Rahmen des Rechtserzeugungsprozesses in Österreich. Die Konzeption geht davon aus, dass vom Entwurf bis zur Kundmachung einer Rechtsnorm ein elektronischer Ablauf vorgegeben ist. Neben dem Worldlow kommen zur Unterstützung der Bearbeiter auch MS Word Makros zum Einsatz. Die Begutachtungsentwürfe und Regierungsvorlagen zu Gesetzen und Verordnungen werden im Rahmen des Rechtsinformationssystems der Republik Österreich im Internet veröffentlicht. 2 Eine rechtlich authentische elektronische Kundmachung der Bundesgesetzblätter ist ab dem Jahr 2003 vorgesehen.
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