e-voting und e-democracy aus verfassungsrechtlicher Sicht
Der Beitrag behandelt die verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Einsatz elektronischer Kommunikationsformen in den institutionalisierten politischen Partizipationsinstrumenten: e-voting, e-referendum, e-initiative und e-consultation. Die Einführung von e-voting ist derzeit nur parallel zur traditionellen Wahl zulässig und bedürfte - vor allem aufgrund des geringeren Schutzes der geheimen Wahl - für allgemeine politische Wahlen einer Verfassungsänderung; bei Wahlen zu Interessenvertretungen reichen einfachgesetzliche Änderungen. Eine e-initiative hätte insbesondere nicht das Erfordernis der geheimen Stimmabgabe zu erfüllen.
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