Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Patentierbarkeit von Software. Zu Beginn werden die Voraussetzungen der Patentierbarkeit von Software nach dem Europäischen Patentübereinkommen erläutert. Dabei wird speziell auf die Begriffe der Technizität und erfinderischen Tätigkeit im Zusammenhang mit softwarebezogenen Erfindungen eingegangen. Zum Abschluss werden der Richtlinienentwurf der Europäischen Union über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen und dessen Auswirkungen dargestellt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
There are no comments yet
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
No comments