E-Recht und das rechtlich verbindliche BGBI im RIS
Seit dem In-Kraft-Treten des Kundmachungsreformgesetzes 2004 am I. Jänner 2004 werden die Österreichischen Bundesgesetzblätter rechtlich verbindlich im Rahmen des elektronischen Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) kundgemacht. Daneben werden auch Begutachtungsentwürfe und Regierungsvorlagen im RIS verlautbart. Die einzelnen Bundesministerien erstellen die Rechtsnormen mit der Anwendung E-Recht, die den Rechtserzeugungsprozess elektronisch abbildet.
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