Richterliche Rechtsanwendung als Modellbildungsprozess
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Theory of Legal Informatics
Gegenstand ist das Konzept richterlicher Rechtsanwendung in der kontinentaleuropäischen Tradition seit Montesquieu. Dieses behält seinen Sinn auch im Rahmen heutiger Rechtsstaatlichkeit. Tatsächlich ist es hier noch herrschend, sowohl in der Rechtspraxis wie der Juristenausbildung. Missverständlich ist nur eine verengte Vorstellung richterlicher Entscheidung als hauptsächlich Deduktion. Diese ist verfehlt bereits vor dem Hintergrund geisteswissenschaftlicher Tradition der Logik. Das berechtigte Anliegen einer deduktiven Strukturierung richterlicher Begründungen lässt sich realistisch aufrechterhalten und weiterführen, wenn man diese als Teil eines Modellbildungsprozesses sieht. Das entspricht Konzepten heutiger Methodik der Formalwissenschaften (insb der Informatik) und ihrer Anwendungen. Verf bemüht sich seit langem um die Rezeption des Modellbegriffs in Rechtstheorie und Methodenlehre.