Jusletter IT

Die elektronische Zustellung behördlicher Dokumente

  • Author: Gudrun Trauner
  • Category: Articles
  • Region: Austria
  • Field of law: E-Government
  • Citation: Gudrun Trauner, Die elektronische Zustellung behördlicher Dokumente, in: Jusletter IT 26. Februar 2005
Die mit 01.03.2004 in Kraft getretene Zustellgesetz-Novelle BGBl I 2004/10 regelte die elektronische Zustellung behördlicher Dokumente grundlegend neu und schuf das Berufsbild des elektronischen Zustelldienstes, von dessen Server die Abholung behördlicher Dokumente durch den Empfänger unter Einsatz der Bürgerkarte identifiziert und authentifiziert erfolgt. Für eine elektronische Zustellung stehen der Behörde nunmehr grundsätzlich drei Varianten zur Verfügung: Die Behörde kann erstens an eine ihr in einem laufenden Verfahren bekannt gegebene Adresse selbst elektronisch zustellen. Die Behörde kann zweitens als behördlicher Zustelldienst tätig werden und elektronisch zustellen. Und die Behörde kann drittens einen elektronischen Zustelldienst mit der Zustellung ihrer Dokumente beauftragen.

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