Urkundenarchive in der Justiz – Firmenbuch, Grundbuch, Berufsrechts-Änderungsgesetz 2006
Die Schaffung eines zentralen Urkundenarchivs vor allem für die Urkundensammlungen im Grund- und Firmenbuch ist einer der Eckpfeiler auf dem Weg zur papierlosen Abwicklung von Gerichtsverfahren und zur umfassenden Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten. Das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2006 bietet die rechtlichen Grundlagen, um dieses Vorhaben in Hinblick auf das Firmenbuch- und Grundbuchsverfahren wesentlich voranzutreiben.
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