Modell und Modellbildung als Themen der juristischen Methodenlehre
Die Bedeutung der Konzepte von Modell und Modellbildung wird skizziert. Es wird behauptet, dass diese nicht nur für Informatik und Rechtsinformatik wichtig sind, sondern auch für die juristische Methodenlehre allgemein eine größere Bedeutung haben, als bisher meist angenommen.
Insofern wird ein «Rezeptionsdefizit» konstatiert. Hierbei wird die alte These des Verf vom Charakter der richterlichen Rechtsanwendung als Modellbildungsprozess hervorgehoben. In diesem Zusammenhang werden dann weitergehende Thesen über die Implementierung von Recht im
Zeitalter der Informationstechnik, eine juristische Methodenlehre als Metajurisprudenz und die mögliche Rolle der Rechtsinformatik entwickelt. Hierin werden zugleich Ansätze zu einem erneuerten Programm gesehen.
Insofern wird ein «Rezeptionsdefizit» konstatiert. Hierbei wird die alte These des Verf vom Charakter der richterlichen Rechtsanwendung als Modellbildungsprozess hervorgehoben. In diesem Zusammenhang werden dann weitergehende Thesen über die Implementierung von Recht im
Zeitalter der Informationstechnik, eine juristische Methodenlehre als Metajurisprudenz und die mögliche Rolle der Rechtsinformatik entwickelt. Hierin werden zugleich Ansätze zu einem erneuerten Programm gesehen.
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