Rechtsinformation als Werkzeug – eine schwedische Perspektive
Durch eine Verordnung aus dem Jahre 1999 wird in Schweden der Zugang zu öffentlicher Rechtsinformation garantiert. Zugänglichkeit ist jedoch nicht mit Zugang gleichzusetzen. Zur gleichen Zeit kann eine zunehmende Veröffentlichung von Stellungnahmen und Information durch Behörden festgestellt werden. Dies führt zur Frage der rechtlichen Stellung dieser Information.
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