E-Payment, M-Payment und die Zahlungsdiensterichtlinie
Am 05. 12. 2007 wurde die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, 2007/64/EG, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten bis längstens 01. 11. 2009 in nationales Recht umzusetzen. Sie schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Darüber hinaus bestimmt sie nicht nur verkürzte Überweisungsfristen, sondern führt mit den sogenannten Zahlungsinstituten eine Kategorie von Nichtbanken ein, die Zahlungsdienste und sogar einige Bankgeschäfte erbringen dürfen. Die Richtlinie betrifft ausschließlich die unbare Übertragung von Geldwerten, weshalb besonderes Augenmerk auf den E-payment- sowie M-payment-Sektor gelegt wurde. Für die im M-payment-Bereich verbreiteten Micropayments gibt es Sonderregelungen.
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