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Der Kampf um markierte und unmarkierte Ausdrücke in Sprache und Recht

  • Author: Lothar Philipps
  • Category: Short Articles
  • Region: Germany
  • Field of law: Legal Theory
  • Citation: Lothar Philipps, Der Kampf um markierte und unmarkierte Ausdrücke in Sprache und Recht, in: Jusletter IT 5 October 2011
Hier geht es nicht um die Differenz von Grundsätzen und Ausnahmen, sondern von allgemeinen und «markierten» Begriffen. Wenn man mich fragt, ob ich einen Hund habe, antwortete ich wahrheitsgemäß mit ja, wenn auch mein Hund eine Hündin ist. Im Deutschen ist das Wort Hund, linguistisch gesehen, dem Geschlecht nach «unmarkiert»: es bezieht sich auch auf Hündinnen. Bei den Katzen andererseits ist es das weibliche Geschlecht, das unmarkiert ist; wenn die «schwarze Katze», die einem Abergläubischen über den Weg läuft, ein Kater ist, wird ihn das nicht beruhigen. Bei Personen ist in der klassischen deutschen Gesetzessprache das männliche Geschlecht unmarkiert, so beim «Verbraucher» (§ 13 BGB). Das ändert sich aber rapide: im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) werden stattdessen die beiden Begriffe «Verbraucherin und Verbraucher» verwandt, als «diejenige, an die oder derjenige, an den ... abgegeben wird, wobei Gewerbetreibende, soweit sie ... beziehen, der Verbraucherin oder dem Verbraucher gleichstehen». Solche Manierismen sind leider nicht nur komisch, sondern mit tiefen Einschnitten in das Gefüge der deutschen Sprache verbunden.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Die Markierung des Geschlechts
  • 2. Die Aufhebung der sprachlichen Asymmetrie
  • 3. Die Markierung eines Unwerts
  • 4. Unmarkierte Maßbegriffe

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