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Übertragbarkeit von Accounts in Online-Spielen

Accounts sind tatsächlich beherrschbare unkörperliche Sachen. Daher kommen die Bestimmungen der §§ 425 ff. ABGB unmittelbar zur Anwendung, d.h. Accounts können nach sachenrechtlichen Grundlagen ohne Zustimmung des Spielbetreibers übertragen werden, wobei auf Grund der Beschaffenheit des Accounts nur eine Übergabe durch Zeichen, also eine Übergabe durch Übermittlung der Zugangsdaten zum Account in Betracht kommt. Vertragliche Weitergabeverbote wirken daher nur inter partes. Weiters stellen Accounts keine Werknutzungsbewilligung dar, jedoch ein sonstiges Rechtsverhältnis, das als solches mit Zustimmung des Spielbetreibers übertragen werden kann.

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