Visualisierungstypologie des Deutschen Privatrechts
Regeln und Gesetze zu vereinfachen ist das Ziel vieler Regierungen um den Aufwand für die Verwaltung einzuschränken. Sowohl in Österreich, als auch in Deutschland sind – oft auch im Rahmen der e-Government-Entwicklungen – Bestrebungen im Gang das Grundgerüst der Verwaltung, nämlich Gesetze und Verordnungen zu «vereinfachen». Dadurch werden immense Kosteneinsparungen erwartet. Die prinzipiell einfachste Methode dazu ist, dass die entsprechenden Verhaltensvorschriften ohne Ausnahmen und Abweichungen allgemeingültig dargestellt werden. Dem muss aber entgegen gehalten werden, dass durch eine derartige «Vereinfachung» nicht nur in bestehende Gesetze eingegriffen werden müsste, sondern dass dadurch politisch und sozial nicht tolerierbare Ungerechtigkeiten entstünden. Ziel der Vereinfachung muss also sein, dass die Regeln zwar in ihrer Bedeutung – soweit sinnvoll – bestehen bleiben, diese aber in einer vereinfachten Form dargestellt werden.
Table of contents
1. Überblick
1.1. Ontologie, Visualisierung und Strukturierung
1.2. Visualisierung/ Strukturierung des BGB
1.3. Visualisierungsbeispiel des dtv-Handbuches
2. Visualisierung für ein Checklistenverfahren
2.1. Anforderungsprofil an ein praxisorientiertes System
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