Zur Urheberrechtlichen Zulässigkeit von Screen Scraping
«Screen scraping» ist eine Technik, aus öffentlich zugänglichen Webseiten Informationen automatisiert zu extrahieren und diese anschließend weiterzuverwenden, typischerweise durch erneute Veröffentlichung im Internet. Beispiele hierfür sind Preisvergleichs-Websites. Die urheberrechtliche Zulässigkeit dieses Vorgehens ist umstritten, insb. im Hinsicht auf die Extraktion von Daten aus geschützten Datenbanken. Anhand aktueller Deutscher Urteile sowie einer Beispielapplikation, der Extraktion von Dokumenten aus dem RIS zur Erstellung eines privaten «Gesetzbuches», wird der legale Anwendungsbereich dieser Technik näher abgesteckt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Rechtsprechungsübersicht und urheberrechtliche Diskussion
- 2.1. Entnahme von Daten aus einer geschützten Datenbank?
- 2.2. Unerlaubte Vervielfältigung?
- 2.3. Rechtfertigung als Privatkopie?
- 2.4. Zusammenfassung problematischer Aspekte bei «screen scraping»
- 3. Persönliches Gesetzbuch
- 4. Literatur
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