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Internet und Gesellschaftsrecht: Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011

  • Author: Christian Szücs
  • Category: Short Articles
  • Region: Austria
  • Field of law: E-Commerce
  • Collection: Conference proceedings IRIS 2012
  • Citation: Christian Szücs, Internet und Gesellschaftsrecht: Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011, in: Jusletter IT 29 February 2012
Mit dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (AktRÄG 2009) wurde für börsenotierte österreichische Aktiengesellschaften in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben die Verpflichtung geschaffen, eine eigene Internetseite zu unterhalten und darauf hauptversammlungsrelevante Informationen bereitzustellen. Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 (GesRÄG 2011) schafft nun zusätzliche Verpflichtungen: der Umstand der Börsenotierung und die Adresse der Internetseite der Aktiengesellschaft sind ins Firmenbuch einzutragen. Auch haben die HV-relevanten Informationen auf dieser Internetseite einfach auffindbar zu sein. Eine zu Jahresende 2011 durchgeführte Untersuchung unter den an der Wiener Börse notierenden österreichischen Aktiengesellschaften belegt die einfache Auffindbarkeit. Zudem sieht das GesRÄG 2011 die Möglichkeit einer elektronischen Veröffentlichung des Verschmelzungsvertrags(entwurfs) oder des Spaltungsplans einer Gesellschaft, die eine Verschmelzung oder eine Spaltung plant, in der Ediktsdatei vor (http://www.edikte.justiz.gv.at).

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Eintragung der Adresse der Internetseite im Firmenbuch
  • 3. Bereitstellung von Informationen
  • 4. Ediktsdatei
  • 5. Empirische Erhebung
  • 6. Schlussbemerkung
  • 7. Literatur

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