Jusletter IT

Software Escrow Agreements

  • Authors: Stephan Strodl / Konstantin Hobel
  • Category: Short Articles
  • Region: Austria
  • Field of law: IP Law
  • Collection: Conference proceedings IRIS 2012
  • Citation: Stephan Strodl / Konstantin Hobel, Software Escrow Agreements, in: Jusletter IT 29 February 2012
Die Funktionalität von Software reicht in der heutigen Unternehmenswelt von deren Einsatz im Rahmen der Buchhaltung, bis hin zur Steuerung von hoch spezialisierten Industrierobotern. Dementsprechend stellen solche Anwendungen regelmäßig einen integralen Bestandteil vieler Unternehmen dar. Die Nutzer von Softwareprogrammen erhalten in aller Regel nur den so genannten Objektcode, der zwar für Maschinen, nicht aber für Menschen verständlich ist. Für Fehlerbehebungen, Anpassungen oder Funktionserweiterungen benötigt man jedoch den Quellcode, d.h. das in einer Programmiersprache verfasste Ergebnis des Softwareentwicklers. Nach der Rsp. ist die Herausgabepflicht des Quellcodes auch bei Softwareentwicklungsverträgen nicht als zwingender Vertragsbestandteil anzusehen. Mangels anderer vertraglicher Vereinbarung fällt der Quellcode im Insolvenzfall des Softwareherstellers in die Insolvenzmasse und damit wird es dem Softwarebezieher wesentlich erschwert an den Quellcode zu gelangen. Dieses Risiko kann durch die vorausblickende Hinterlegung des Quellcodes bei einem Escrow Agent erheblich minimiert werden. Im europäischen Ausland bereits seit längerem Diskussionsthema, wurden Software Escrow Agreements vor allem im österreichischen Schrifttum noch nicht erschöpfend behandelt. Der vorliegende Beitrag bietet eine Erörterung der Fragen, die sich bei der Vertragsgestaltung von Software Escrow Agreements stellen, und beleuchtet darüber hinaus die Anforderungen an das Hinterlegungsobjekt, d.h. insb. den Quellcode, aus technischer Perspektive.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einführung
  • 2. Vertragsgestaltung
  • 2.1. Synchronisierung von Softwareüberlassungs- und Hinterlegungsvertrag
  • 2.2. Softwareüberlassungsvertrag
  • 2.3. Software Escrow Agreement
  • 3. Anforderungen an das Hinterlegungsobjekt aus technischer Perspektive
  • 3.1. Vollständigkeit
  • 3.2. Qualität
  • 3.3. Technische Maßnahmen
  • 4. Resümee
  • 5. Literatur

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