Live-Streaming von Gemeinderatsitzungen und Datenschutzrecht
Die Frage nach der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Echtzeitübertragung von Gemeinderatssitzungen gestaltet sich äußerst komplex: Zunächst zeigt sich, dass die im B-VG vorgesehene Parlamentsöffentlichkeit nicht als Rechtsgrundlage für eine Veröffentlichung im Internet herangezogen werden kann. Es bedarf daher einfachgesetzlicher Grundlagen in den Stadtrechten und Gemeindeordnungen, die den strengen Anforderungen des § 1 Abs. 2 DSG 2000 entsprechen. Ein Pressedienst einer Gemeinde ist hingegen im Rahmen des Medienprivilegs der Datenschutzrichtlinie befugt, ein Live-Streaming von Gemeinderatssitzungen im Internet anzubieten.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen
- 2.1. Verfassungsrechtliche Ausgangslage
- 2.2. Umfang der Parlamentsöffentlichkeit
- 3. Veröffentlichung im Internet
- 3.1. Zulässigkeit des Grundrechtseingriffs durch die Veröffentlichung
- 3.2. Grundrechtseingriff durch eine «staatliche Behörde»
- 4. Medienprivileg
- 4.1. Medienprivileg im DSG 2000
- 4.2. Medienprivileg nach der DS-RL
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