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1. Der «juristische Syllogismus» als rationaler Rahmen der Entscheidung
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1.1. Der «juristische Syllogismus» als Problemgerüst
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1.2. Offene Fragen
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1.2.1. Die Auslegung des Gesetzes und der gesetzliche Tatbestand
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1.2.2. Die Auslegung des Lebenssachverhalts: der rechterhebliche oder endgültige Sachverhalt
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1.2.3. Die Verbindung der Ebenen des Normativen und des Faktischen
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1.3. Die Bedeutung des «juristischen Syllogismus»
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2. Die Anwendung im elektronischen Formularverfahren
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3. Literatur
Der «juristische Syllogismus» als rationaler Rahmen der Entscheidung und seine Anwendung im elektronischen Formularverfahren
Articles
Slovenia, Austria
Legal Theory
Conference Proceedings IRIS 2016
Citation: Friedrich Lachmayer, Der «juristische Syllogismus» als rationaler Rahmen der Entscheidung und seine Anwendung im elektronischen Formularverfahren, in: Jusletter IT IRIS
Die Argumentationstheorie unterscheidet zwischen den Ausgangspunkten der Entscheidung, der Bildung der beiden Prämissen des syllogistischen Schließens und jener Begründung, die überzeugende Gründe für die Entscheidung im konkreten Fall anführt. So gesehen ist der «juristische Syllogismus» nur noch eine Stufe im Prozess des Entscheidens in konkreten Fällen. Er ist der rationale Rahmen der Entscheidung. Mit der Einführung des elektronischen Formularverfahrens insbesondere bei gleichgelagerten Massenverfahren ändert sich jedoch die Situation grundlegend: Die Last der Subsumption wird den Parteien überwälzt, indem diese die elektronischen Formularfelder ex ante auszufüllen haben. Das Ermittlungsverfahren und der Übergang vom Sein zum Sollen der rechtlichen Bedeutungen werden auf den Beginn des Verfahrens vorverlagert. Dadurch wird die Backoffice-Verarbeitung des elektronischen Inputs wesentlich erleichtert und eine ganze Reihe von methodischen Problemen der traditionellen juristischen Verfahren wird damit ausgeschalten beziehungsweise auf einer abstrakten Ebene gelöst.