Black-Box-Testing von Software abgeschafft? Eine Anmerkung zu BGH 6. Oktober 2016, I ZR 25/15 [World Of Warcraft I]
Diese Entscheidung betrifft die Legalität der Untersuchung eines Computerprogramms von außen durch Beobachtung, um dessen Funktionieren festzustellen. Dies erfolgte an einem legal erworbenen Vervielfältigungsstück, ging jedoch über die Lizenzbedingungen hinaus, da es zu gewerblichen Zwecken erfolgte. Der BGH entschied, dass die gesetzliche Ausnahme hierfür nicht anwendbar sei, da das Computerprogramm auch andere Werke enthielt (hier insb Bilder), für welche die spezielle Ausnahme für Computerprogramme nicht gilt. Damit kann dieses für Computerprogramme gesetzlich unabdingbare Recht trivial von jedem Hersteller beseitigt werden, indem man derartige Werke einbaut.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Sachverhalt
- 2. Entscheidung
- 3. Anmerkungen
- 3.1. Was ist eine «Vervielfältigung»?
- 3.2. Die «zur Nutzung des Computerprogramms berechtigte Person» des § 40d Abs 3 UrhG
- 3.3. Das Computerprogramm als Werk-Aggregation
- 4. Ausblick
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