«Dein Smart-TV schaut zurück und erkennt dich»: eine datenschutzrechtliche Perspektive
Ein Smart-TV kann mit seiner (eingebetteten oder externen) Kamera digitale Bilder von Einzelpersonen aufzeichnen. Im Rahmen der Smart-TV-Dienste werden die aufgenommenen Gesichtsbilder oft zur Identifizierung oder Authentifizierung natürlicher Personen verarbeitet. Dieser Beitrag befasst sich mit diesem Spezialfall der Bildverarbeitung und geht vor allem auf die Frage der möglichen Rechtsgrundlagen ein.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitende Bemerkungen zum Smart-TV
- 1.1. Als Teil des Internets der Dinge
- 1.2. Als datenschutzrechtlich relevanten Vorgang
- 2. Bildaufnahmen und Gesichtserkennung durch das Smart-TV
- 2.1. Zulässigkeit der biometrischen Gesichtserkennung nach der DSGVO
- 2.1.1. Verarbeitung biometrischer Daten
- 2.1.2. Rechtsgrundlage und Handlungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten
- 2.2. Zulässigkeit der Bildverarbeitung nach österreichischem Datenschutzgesetz
- 2.2.1. Allgemeines
- 2.2.2. Bildaufnahme durch Smart-TV
- 2.2.3. Rechtsgrundlage
- 2.3. Ausdrückliche Einwilligung bei Smart-TV-Diensten
- 3. Schlussfolgerungen
- 4. Literatur
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