Jusletter IT

Der European Law Identifier «ELI» in Theorie und Praxis

  • Author: Alexander Konzelmann
  • Category of articles: Rechtsinformation & Suchtechnologien
  • Category: Articles
  • Region: EU
  • Field of law: Legal Information & Search Technologies
  • Collection: Conference proceedings IRIS 2020
  • DOI: 10.38023/cec5674b-8445-4e66-96bd-e00545ea8702
  • Citation: Alexander Konzelmann, Der European Law Identifier «ELI» in Theorie und Praxis , in: Jusletter IT 27 Mai 2020
Der Beitrag stellt den ELI in seiner Mehrfachfunktion als Aliasname, Metadatum und URI-Hyperlink zu Vorschriften vor und nennt die Hauptbestandteile des ELI-Konzepts der EU. Es folgt ein konkreter Vorschlag zur freiwilligen Lückenschließung in Deutschland: Sogenannte FNA-Nummern für Bundesrecht finden sich seit Jahrzehnten auf den Deckblättern der BGBl-Hefte, kommerzielle und nichtkommerzielle Portale nutzen diese bestehende Systematik intensiv. Der – vertretbar erscheinende – Aufwand zur Nutzung des nationalen Abschnitts eines ELI mit dieser eindeutigen Kennung wird an einem praktischen Anwendungsmuster demonstriert.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Wer ist eigentlich ELI?
  • 2. Und was kann ELI?
  • 2.1. Einheitlich bezeichnete Online-Quellen für Rechtsvorschriften
  • 2.2. Automatische Verlinkung auf diese Quellen mit URI-Links
  • 3. Was ist das technische Konzept?
  • 3.1. URI-Templates
  • 3.2. Formalisierte Metadaten
  • 3.3. Festes Datenformat
  • 4. Wie weit ist die praktische Umsetzung gediehen?
  • 5. Wo ist die Lücke in der Landkarte?
  • 6. Vorschlag zur Lückenschließung in Deutschland
  • 7. Was ist «To Do» und was «Schon da»?
  • 7.1. Bereits bestehende Verwendungen in deutschen Gesetzesdatenbanken
  • 7.2. ELI für Stammgesetze: zentral
  • 7.3. ELI für Änderungsgesetze: unschädlich
  • 7.4. Showcase für automatische Links auf deutsche ELIs auf der Basis der amtlichen FNA-Nummern
  • 8. Schließung der Lücke durch ELI-Einsatz unter Mitwirkung der Privatwirtschaft?

No comments

There are no comments yet

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.