Draussen bleiben oder Dazugehören – Europäisches Urheberrecht und mitgliedstaatliches Persönlichkeit
Ausgehend von einer jüngst ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH 25.4.2019, 4 Ob 250/18w [Draußen bleiben]) zur (zweckentfremdeten) Verwendung eines Zeitschriftenfotos stellt sich die Frage nach dem grundsätzlichen dogmatischen Verhältnis zwischen dem unionsrechtlichen Schutz des Urhebers und dem immer noch mitgliedstaatlich dominierten Persönlichkeitsrecht. Eine Beantwortung anhand der (aktuellen) Rsp des EuGH, BGH und OGH versucht das Gleichgewicht zwischen diesen vom Ansatz her gar nicht so unterschiedlichen Rechtsbereichen herzustellen, wobei dazu auch die grundrechtliche Seite (zB Meinungsfreiheit nach Art 11 GRC) und die unionsrechtlichen Schrankenbestimmungen mit zu berücksichtigen sind.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Der Ausgangsfall
- 2. Der Urheberrechtseingriff
- 3. Die Urheberrechtsverletzung
- 4. Das nicht harmonisierte Urheberpersönlichkeitsrecht
- 5. Das Schwesterrecht des persönlichen Bildnisschutzes
- 6. Ein (aktueller) Blick auf die urheberrechtlichen Schranken
- 6.1. Die gesatzten Grundlagen
- 6.2. Aktuelle Judikatur des EuGH
- 6.2.1. Die Ausgangssachverhalte
- 6.2.2. Die Antworten des Gerichtshofes
- 6.3. Die Schranke der Parodiefreiheit
- 6.4. Das Bildzitat
- 6.5. Die Meinungsfreiheit im Urheberrecht
- 7. Zusammenfassung
- 8. Literatur
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