Eine Skizze zur rechtlichen Verbindlichkeit «ethischer» KI-Prinzipien
Philip Glass
Citation: Philip Glass, Eine Skizze zur rechtlichen Verbindlichkeit «ethischer» KI-Prinzipien
, in: Jusletter IT 28. Februar 2020
Mit dem Voranschreiten der Digitalisierung scheint das Recht mit seinen Regelungsansprüchen zunehmend ins Hintertreffen zu geraten. Die wissenschaftlichen Diagnosen deuten an, dass Recht, so wie wir es kennen, mittel- bis langfristig nicht in der Lage sein könnte, seine rechtsstaatliche verbriefte normative Deutungshoheit über die Gewichtung und den Ausgleich gesellschaftlicher und individueller Interessen zu behaupten. Als möglicher Vorbote einer solchen Entwicklung zeigt sich eine laufend zunehmende Zahl von als «ethisch» bezeichneten Regelungsprogrammen für die Entwicklung künstlicher Intelligenz, die von nationalen und internationalen staatlichen wie privaten Organisationen publiziert wurden und werden. Der vorliegende Beitrag stellt in einer kurzen Übersicht den zentralen Gehalt der Programme für ethische KI in den Kontext des nationalen und internationalen rechtlichen Geltungsanspruchs.
Table of contents
1. Die ethischen Ziele für die Entwicklung und den Betrieb von KI
2. Rechtlicher Status der Erklärungen
2.1. Bezeichnung als «ethisch» durch verschiedene Akteure
2.2. Verbindlicherklärung im inner- und zwischenstaatlichen Recht
2.2.1. Durch Private
2.2.2. Durch staatliche Instanzen
2.3. Übersetzung ethischer Standards in rechtliche Pflichten
2.3.1. Ausganspunkt: Überschneidung der Schutzfunktionen in Bezug auf Rechtsgüter
2.3.2. Die Rechtsnähe der Metaprinzipien
3. Ethische Normen als Ausdruck einer (rechtlich begleiteten?) Selbstregulierung
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