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Data Protection
DOI: 10.38023/53b909d1-f3ee-4ce1-987c-097b0b652b1e
Konformität der Supportleistungen mit dem Anwaltsgeheimnis nach deutschem und Schweizer Recht
27. Februar 2020
von
Marvin Fechner,
Blaise Dévaud
Category: Articles
Region: Germany, Switzerland
Field of law: Data Protection
Collection: Conference proceedings IRIS 2020
Citation: Marvin Fechner / Blaise Dévaud, Konformität der Supportleistungen mit dem Anwaltsgeheimnis nach deutschem und Schweizer Recht, in: Jusletter IT 28. Februar 2020
Supportleistungen gehören zu jeder Wartungsvereinbarung einer Kanzleisoftware. Im Rahmen des Supports ist es oft nötig, dem Dienstleister einen direkten Zugang zur produktiven Instanz der Kanzleisoftware zu gestatten. Um das Berufsgeheimnis zu gewährleisten, dürfen mandantenbezogene Informationen für die Betreiber der Software nur einsehbar sein, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Funktionalität notwendig ist. Der Beitrag untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und skizziert einen praktischen Lösungsansatz am Beispiel einer Dokumentenautomatisierungssoftware.