Strafjustiz und der Einsatz von Videotechnik in Corona-Zeiten – Krisenmanagement oder auch digitale Entwicklungshilfe?
In Corona-Zeiten wurde zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats u. a. Videotechnik vermehrt eingesetzt. Dies gilt auch für das Strafverfahren. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, inwieweit strafprozessuale Digitalisierungsstrategien, die bereits in Normalzeiten konzipiert wurden, dadurch gefördert worden sind. Es geht also im Folgenden um den Einsatz von Videotechnik unter den besonderen Bedingungen des Strafverfahrensrechts.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangsüberlegungen
- 1.1. Corona-Krise als Chance?
- 1.2. Videotechnik und die Besonderheiten des Strafverfahrensrechts
- 2. Konkrete Anwendungsfelder der Videotechnik im Strafverfahren
- 2.1. Einsatz von Videotechnik als vorbeugender Zeugenschutz
- 2.2. Videoaufnahmen im Rahmen der ersten Vernehmung
- 2.3. Videoaufnahmen beim Einsatz von Dolmetschern und Sachverständigen
- 2.4. Videoaufnahmen bei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs
- 2.5. Erweiterung der Medienöffentlichkeit durch Tonübertragung in einen Medienraum
- 3. Einsatz von Videotechnik im Strafverfahren und Fragen des Datenschutzes
- 3.1. Anmerkungen zu den normativen Grundlagen des Datenschutzes im Strafverfahren
- 3.2. Strafprozessuale Probleme bei Videokonferenzen
- 4. Videotechnik als Zukunftsmodell im Strafverfahren?
- 5. Zusammenfassung und Ausblick
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