„EBI neu“: Die Reform der Europäischen Bürgerinitiative
Mit 1. Jänner 2020 ist die neue Verordnung (EU) 2019/788 über die Europäische Bürgerinitiative (EBI) in Kraft getreten. Sie löste jene Verordnung ab, die 2012 die Vorgaben des Vertrages von Lissabon „zum Leben erweckt“ hatte. Rechtliche, organisatorische und technische Verbesserungen sollen das direkt-demokratische Instrument der EBI benutzerfreundlicher gestalten. Unter anderem wird die Online-Partizipation durch Schaffung eines einheitlichen Online-Sammelsystems vereinfacht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die neue Verordnung
- 2. Wesentliche Änderungen
- 2.1. Organisatorengruppe
- 2.2. Registrierung
- 2.3. Sammlung von Unterstützungsbekundungen
- 2.4. Prüfung und Bescheinigung
- 2.5. Reaktion der Kommission
- 3. Online-Sammlung von Unterstützungsbekundungen
- 4. Ausblick für Österreich
- 5. Addendum – „Update“ per 31. Dezember 2020
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