Gesundheitsberuferegister: Nach holprigem Start nun in der Spur?
Nachdem ein erster Regelungsversuch im Jahr 2013 noch gescheitert war, hat der österreichische Gesetzgeber mit BGBl I 2016/87 ein Register für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sowie für Angehörige gehobener medizinisch-technischer Dienste geschaffen. Dieses Register hat insofern eine Bedeutung als knapp 200.000 Personen darin erfasst sind. Trotz einer Abfragemöglichkeit via Internet ist seine Nutzung – noch? – vergleichsweise gering. Neben der Nutzung zu Informationszwecken können anlässlich einer Registrierung erhobene Daten auch der staatlichen Planung dienen. Was die Gesundheitsberufe anbelangt, so sollten weitere Daten erfasst werden. Da Registrierungen nach dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz nur für jeweils fünf Jahre gelten, die ersten Registrierungen aus dem Jahr 2018 somit im Jahr 2023 zu erneuern sein werden, bietet sich gegenwärtig eine passende Gelegenheit, Ergänzungen und Verbesserungen im Gesetz vorzunehmen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Entstehungsgeschichte
- 3. Aktueller Stand
- 3.1. Normsituation
- 3.2. Register und Registerdaten
- 4. Bewertung und Schlussbemerkung
- 5. Literatur
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