Was kann das Recht von der Rechtsinformatik erwarten?
Anmerkungen insbesondere aus der Sicht der Ziviljustiz
Ausgangspunkt der Überlegungen ist das Hauptthema der IRIS 2023: Rechtsinformatik als juristische Methodenwissenschaft. Als Kern der Rechtsinformatik wird in Anlehnung an Herberger die IT-basierte Optimierung rechtlicher Handlungsfelder zugrunde gelegt. Auf dieser Grundlage wird näher erörtert, was dies konkret – und zwar vorrangig aus der spezifischen Sicht der Zivilgerichte – bedeuten kann.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangsüberlegungen
- II. Rechtsinformatik als IT-basierte Optimierung rechtlicher Handlungsfelder – Was kann das konkret für die spezifisch juristische Sichtweise bedeuten?
- III. Anmerkungen zu den Kernbedingungen des Rechts
- IV. Anmerkungen zum Grundlagenpapier „Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz“
- V. Rechtliche Vorgaben auf europäischer Ebene
- 1. Allgemeine Ausgangsüberlegungen
- 2. Anmerkungen zum Konzept einer europäischen KI-Verordnung
- VI. Überlegungen zur weiteren Konkretisierung der rechtlichen Vorgaben für KI
- 1. Methodische und inhaltliche Gesichtspunkte
- VII. Zusammenfassung und Ausblick
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
There are no comments yet
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
No comments