Zum „Urheber“ in der Rechtsinformatik
Von wem eine Rechtsvorschrift stammt und was sie bedeutet, glaubt man leicht erkennen zu können. Aktuelle Entscheidungen des VfGH zum Gesundheitswesen lassen Zweifel an der Einfachheit entstehen – zumal die Rechtsvorschriften von sehr verschiedenen „Urhebern“ stammen. Die Herkunft eines Textes zu kennen, ist die grundlegende Anforderung an dessen Verständnis, weil für seine Interpretation nicht nur die Sprache, sondern auch die „Person“ des Gesetzgebers eine Rolle spielt. Es zeigt sich: Unterschiedliche Gesetzgeber sprechen sehr verschiedene Sprachen, auch wenn ein Text zunächst in simplem Deutsch verfasst scheint. Wir stellen deshalb zur Diskussion, die Herkunft eines Textes in der Rechtsinformatik zu dokumentieren.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Worum geht es?
- 2. Es beginnt einfach
- 3. Gesundheitsplanungs-Erkenntnis – VfGH G 334-341/2021-29 vom 30. Juni 2022
- 4. Ärztenotdienst-Erkenntnis – VfGH G 101/2022 vom 28. September 2022
- 5. Gesamtverträge in der Organisationsreform
- 6. Ausblick
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
There are no comments yet
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
No comments