Jusletter IT

Gegendemonstration

Von der Abstandslehre zur immanenten Grundrechtsschranke im Urheberrecht

  • Author: Clemens Thiele
  • Category of articles: IP-Law
  • Region: Austria
  • Field of law: IP-Law
  • Collection: Conference proceedings IRIS 2023
  • DOI: 10.38023/7462ec27-0a81-4f1a-93c2-1bc4c05287ce
  • Citation: Clemens Thiele, Gegendemonstration, in: Jusletter IT 27 April 2023
In einer rezenten Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof Österreichs (öOGH) festgehalten, dass die Veröffentlichung und vergütungsfreie Nutzung eines Werkes (hier: vorbestehendes Plakat des politischen Gegners durch Überkleben mit „Nie wieder Faschismus“ für den eigenen Gegendemonstrationsaufruf) als Zitat nach der Generalklausel des § 42f Abs. 1 öUrhG wegen der Ausübung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 10 EMRK gerechtfertigt sein kann, wobei eine einzelfallbezogene Interessenabwägung vorzunehmen ist. In einer politisch brisanten (aufgeheizten) Stimmung von Demonstration und Gegendemonstration zu Corona & Co hat der OGH auch die juristische Debatte zum Verhältnis zwischen Art. 10 EMRK (Art. 11 GRC) und der Zitatfreiheit neu befeuert. Nach den EuGH-Urteilen in den Rs Spiegel Online (C-516/17) und Funke Medien (C-516/17) bedarf es einer besonderen rechtsdogmatischen Begründung für diese verfassungsrechtliche Schranke des Urheberrechts. Der Beitrag versucht neben dem Problemaufriss eine erste ansatzweise Lösung und einen Blick auf „the road ahead“ aus rechtsvergleichender (dt. und öst.) Urheberrechtsperspektive, zumal die UrhG Nov 2021 in beiden Rechtsordnungen neben dem Zitat die positivrechtliche Verankerung von Parodie, Karikatur und Pastiche gebracht hat.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Ausgangsfall (Issue),
  • 2. Entscheidung des Gerichts (Rule)
  • 3. Kritische Würdigung (Analyse)
  • 3.1. Die freien Werknutzungen nach § 42f Abs. 1 Z 1 bis 5 UrhG
  • 3.2. § 5 Abs. 2 UrhG
  • 3.3. Anwendung der Generalklausel des § 42f Abs. 1 erster Satz UrhG
  • 4. Eigene Stellungnahme
  • 4.1. Grundrechtlich gebotene Interessenabwägung
  • 4.2. Re-Positionierung des OGH
  • 4.3. Unionsrechtlicher Rahmen
  • 4.4. Ausblick
  • 5. Zusammenfassung (Conclusion)
  • Literatur

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