Walter Hötzendorfer
Bereits seit 2011 führt der österreichische Jurist und Datenschutz-Aktivist Max Schrems Verfahren zur Durchsetzung des geltenden Datenschutzrechts gegen Facebook. Walter Hötzendorfer erläutert zunächst die Verfahren in Irland und spricht auch die davon unabhängige Zivilklage von Schrems gegen Facebook in Österreich an. Danach wird Safe Harbor erläutert und die Auswirkungen von Edward Snowdens Enthüllungen der weltweiten Massenüberwachung westlicher Geheimdienste darauf. Diese Enthüllungen haben Max Schrems veranlasst, in Irland ein weiteres Verfahren gegen Facebook anzustrengen, das letztlich zur Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH geführt hat.
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Rechtsgebiete: Datenschutz
Nicolas Passadelis
Mit seinem Urteil in Sachen Maximilian Schrems gegen Data Protection Commissioner vom 6. Oktober 2015 hat der Gerichtshof der Europäischen Union dem zwischen der EU und den USA vereinbarten Safe Harbor-Programm in seiner aktuellen Fassung ein jähes Ende bereitet. Das Urteil stellt in erster Linie einen politischen Appell an die USA dar, die von Edward Snowden enthüllten Datenzugriffe durch US-amerikanische Geheimdienste grundrechtskonform auszugestalten. Die Begründung, welche der Gerichtshof gewählt hat, um seinen Appell zu untermauern, birgt jedoch einigen Sprengstoff. Das Urteil kommt somit einem Spiel mit dem Feuer gleich.
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Rechtsgebiete: Datenschutz
David Rosenthal
Der Entscheid des EuGH, in welchem er «Safe Harbor» die Grundlage für Datenübermittlungen von der EU in die USA entzogen hat, schlägt nach wie vor hohe Wellen. Es herrscht im Markt Verunsicherung, was denn nun zu tun sei. Dazu beigetragen haben nicht zuletzt die Datenschutzbehörden in Europa, sei es mit widersprüchlichen Statements, mit unklaren Äusserungen oder plötzlichem Aktivismus und Überreaktionen. Auch die Stellungnahmen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten («EDÖB») sorgten für Verwirrung und Unverständnis. Was gilt denn nun und wie geht es weiter? Der Vortrag gibt Antworten und praktische Empfehlungen.
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Rechtsgebiete: Datenschutz
Erich Schweighofer
Mit der Annullierung der Safe Harbour-Entscheidung benötigt der Datenverkehr zwischen der EU und den USA einen neuen rechtlichen Rahmen. Die EU-Kommission und die Artikel 29-Datenschutzgruppe haben eine Frist bis 31. Januar 2016 für die Umsetzung gesetzt. Rechtlich stehen Standardvertragsklauseln, Binding Corporate Rules, Vertragserfüllung, wichtige öffentliche Interessen, vitale Interessen des Betroffenen und Zustimmung zur Wahl; die jeweiligen Vor- und Nachteile werden besprochen. Letztlich kann damit das Problem des nahezu unbeschränkten Datenzugriffs staatlicher Behörden für Zwecke der Verbrechensbekämpfung, der Gefahrenabwehr und der nationalen Sicherheit nicht gelöst werden.
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Rechtsgebiete: Datenschutz
Rolf H. Weber
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Safe Harbor Vereinbarung mit den Grundrechten verknüpft, aber wenig zur Klärung beigetragen, wie der Schutz der Privatsphäre konkret auf die anwendbaren grenzüberschreitenden Regelungen ausstrahlt. Der Entscheid folgt bisherigen Urteilen zur Stärkung des Datenschutzes und zeigt (erneut), dass der EuGH durchaus, wie früher zu den wirtschaftlichen Grundfreiheiten, auch rechtspolitische Anliegen mitberücksichtigt.
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