Erich Schweighofer
Nach einem fast vierjährigen Rechtsetzungsprozess ist im Dezember 2015 ein politischer Konsens über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU erzielt worden. Wichtige Verbesserungen: Stärkung der Betroffenenrechte, Recht auf Vergessenwerden, Recht auf Datenübertragbarkeit, einfacheres Informationsrecht sowie eine Data Breach Notification (Datenlecks). Die Datenschutzbehörden werden gestärkt. Bei Verletzungen des Datenschutzrechts sind empfindliche Verwaltungsstrafen vorgesehen. Die Datenschutz-Grundverordnung soll im Jahr 2018 in Kraft treten.
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Kategorie: Essay
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Region: Österreich
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Rechtsgebiete: Datenschutz
Rolf H. Weber
«Privacy by Design» und «by Default» haben als Konzepte in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, weil erkannt worden ist, dass formale Rechtsregeln den Datenschutz nicht allein zu gewährleisten vermögen. Diese Erkenntnis hat nun auch in der EU-Datenschutz-Grundverordnung ihren Niederschlag gefunden; die datenschutzkonforme Technikgestaltung ist in verschiedenen Bestimmungen verankert. Erstmals werden die Anbieter von Produkten und Dienstleistungen gesetzlich dazu angehalten, die Datenschutzanliegen durch entsprechende Massnahmen bereits in der Entwicklungsphase zu berücksichtigen. Dieses Vorgehen soll die derzeit vorhandene Problematik der technischen Umsetzung der normativen Datenschutzvorgaben lösen. Der Erfolg dieser Regelungen wird jedoch stark von der Kooperation marktbeherrschender IT-Unternehmen und der notwendigen Einführung von technischen Standards abhängen.
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Kategorie: Essay
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Region: Schweiz
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Rechtsgebiete: Datenschutz
Michal Cichocki
Der beleuchtet in einer Kurzform ausgewählte Aspekte der Einwilligung gemäss finalem Entwurf der EU-Datenschutz-Grundverordnung vom 15. Dezember 2015. Dabei werden insbesondere die Merkmale der klar zustimmenden Handlung sowie der Freiwilligkeit analysiert und mit schweizerischem Recht verglichen.
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Kategorie: Essay
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Region: Schweiz
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Rechtsgebiete: Datenschutz
Rolf-Dieter Kargl
Die Zustimmungserklärung stellt den Grundstock für den in der Praxis wahrscheinlich häufigsten Fall der Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Sie spiegelt sich nicht nur im Anspruch auf Geheimhaltung im Datenschutzgrundrecht wieder, sondern dient auch dem Schutz Minderjähriger vor benachteiligenden Rechtsgeschäften insbesondere im Fernabsatz. Durch den unmittelbar bevorstehenden Erlass einer EU-Datenschutz-Grundverordnung hätten viele der bestehenden Fragen zur Abgrenzung und Differenzierung von zivilrechtlicher- und datenschutzrechtlicher Zustimmung gelöst werden können. Fakt ist, dass dies nicht geschehen ist, vielmehr sind weitere Fragestellungen entstanden. Der Beitrag zeigt die aktuelle Problematik auf und gibt einen Ausblick auf die Auswirkungen durch die nach der Einigung im Trilog-Verfahren demnächst zu verabschiedende Verordnung.
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Kategorie: Essay
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Region: Österreich
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Rechtsgebiete: Datenschutz
Franz Kummer
Am 2. November 2015 fand das erste von der Weblaw AG durchgeführte Webinar@Weblaw zum Thema «Die Safe Harbor Entscheidung des EuGH» statt. Hier finden Sie die dazugehörigen Podcasts.
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Kategorie: Vorwort
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Region: Schweiz
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Rechtsgebiete: Datenschutz