Jusletter IT

Die elektronische Verfahrensführung nach dem AVG Rechtslage und erste Erfahrungen

  • Autor/Autorin: Wolfgang Steiner
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: Informatikrecht
  • Zitiervorschlag: Wolfgang Steiner, Die elektronische Verfahrensführung nach dem AVG Rechtslage und erste Erfahrungen, in: Jusletter IT 20. Februar 2003
Grundsätzlich stehen im Anwendungsbereich des AVG der elektronischen Kommunikation von den Bürgerinnen und Bürgern zur Behörde (Antrag, Erklärung, Beilagen) via E-Mail oder Web-Formular keine rechtlichen Hindernisse entgegen. Auch die Kommunikation von der Behörde zu den Bürgerinnen und Bürgern und die Abwicklung der einzelnen Verfahrensschritte (Verbesserungsauftrag, Einscannen, Erhebungen, Rechtsbelehrung, Aktenvermerk, Niederschrift, Kundmachungen, Akteneinsicht, Parteiengehör) kann aus rechtlicher Sicht – zum Teil auch unabhängig von der ursprünglich gewählten Kommunikationsform- elektronisch erfolgen. Die Zustellung von Bescheiden via E-Mail oder in der Form der elektronischen Bereitstellung ist rechtlich zulässig. Eine nachweisliche Zustellung auf elektronischem Weg begegnet derzeit allerdings nicht unerheblichen Problemen.

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