Rechtsinformatik: Anmerkungen zum Verständnis von Fach und Forschungsgebiet
Der Beitrag beschreibt drei gegenwärtig in Österreich und Deutschland diskutierte Definitionsvorschläge für das Fach «Rechtsinformatik» und schlägt wissenschaftstheoretische sowie praktische Kriterien für deren Beurteilung vor. Plädiert wird für eine Fortführung der Diskussion mit dem Ziel einer konzeptuellen Vereinheitlichung in Anlehnung an das Selbstverständnis anderer «Bindestrich-Informatiken».
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