«Fortschritt» im Recht
Der folgenden Beitrag nimmt seinen Ausgang mit der Beobachtung, dass vielen oder gar den meisten juristischen Argumentationen unausgesprochen die dezidierte Vorstellung von einer evolutionären Entwicklung des Rechts immanent ist. Nicht selten findet sich die Fortschrittsidee geradezu instrumentell im Sinne eines Begründungsplacebos zugunsten der eigenen Sichtweise gebraucht. Anhand von aktuellen Beispielen wird die Wirk- und Verwendungsweise des Fortschrittsgedankens im Recht «rückblickend» auf seine philosophischen Fundamente analysiert.
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