Die Begründungspflicht des Gesetzgebers
Erläuterungen von Gerichtsurteilen und Verwaltungsakten gehören zum juristischen Alltag; Begründungspflichten der Judikative und Exekutive erscheinen uns selbstverständlich. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob auch der Gesetzgeber zu einer Rechtfertigung seiner Entscheidungen verpflichtet sein sollte.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare