Vertragsschluss durch Softwareagenten: Motivation und rechtliche Einordnung
Der vorliegende Beitrag untersucht den Vertragsschluss durch Softwareagenten. Nach Begriffsklärung und Motivation wird die derzeitige Einordnung nach deutschem Recht betrachtet. Im Anschluss wird untersucht, ob es sinnvoll wäre, Agenten stattdessen mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit auszustatten, wobei Parallelen zu natürlichen Personen und Praktikabilitätserwägungen, die zur Einordnung als juristische Personen führen könnten, betrachtet werden. Schließlich wird als mögliches zukünftiges Modell die Einführung eines modifizierten Stellvertretungsrechts für Agenten vorgeschlagen.
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