Telekomvertragsrecht: Leistungsstörungen bei Telefonmehrwertdiensten
So genannte Telefonmehrwertdienste werden mit großem wirtschaftlichem Erfolg weltweit angeboten; dies im Regelfall aber nicht durch die Telefongesellschaften selbst, sondern durch unabhängig tätige Gewerbetreibende, die so genannten Diensteanbieter. Für diese besorgen die Telefongesellschaften bei den Endkunden die Einhebung der für abgerufene Dienste geschuldeten Entgelte. Dieses Wesensmerkmal der Mehrwertdienste wirft zahlreiche Rechtsfragen auf, die trotz mittlerweile etlicher einschlägiger Judikatur nach wie vor nicht abschließend gelöst sind. Der vorliegende Beitrag soll zusätzliche Lösungsansätze aufzeigen.
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