Agenten und technische Dienstleister im Bankwesenrecht
Mit dem Bankgeschäft des Finanztransfergeschäfts wurde der Begriff des «Agenten» in das österreichische Bankwesengesetz eingeführt. Agenten bedürfen keiner Konzession, sondern müssen lediglich von einem Finanztransferinstitut als Agent bekannt gegeben werden. Gleichzeitig dürfen sie jede Tätigkeit ausüben, welche sich aus der Betreibung des Finanztransfergeschäfts ergibt. Der Entwurf der Richtlinie ber Zahlungsdienste im Binnenmarkt hat einen gemeinsamen Zahlungsverkehrsmarkt zum Ziel. Erstmals werden auch Nicht-Banken erfasst und könnten daher Agenten betroffen sein. Der Richtlinienentwurf kennt keine «Agenten», sondern nur «technische Dienstleister», welche, unter bestimmten Umständen, vom Anwendungsbereich ausgenommen sind. Es sollen daher die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Agenten und technischen Dienstleistern
aufgezeigt werden.
aufgezeigt werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare