IT und benchmarking der öffentlichen Verwaltungen – neue Regelungen im Grundgesetz
Dieser Beitrag widmet sich den, seit dem 1. August 2009 neu in Kraft getretenen Regelungen im Bereich der Verwaltungszusammenarbeit in Art. 91c GG zur Harmonisierung der Informationstechnologie in Bund und Ländern und dem in Art. 91d GG geregelten «Verwaltungsbenchmarking». In diesem Beitrag sollen die gemeinsamen Zielsetzungen beider Regelungen, insbesondere Effizienz- und Effektivitätssteigerungen in der deutschen Verwaltung, näher beleuchtet werden, sowie dabei auftretende Probleme skizziert werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 2. Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der IT (Art. 91c)
- 2.1. IT-Planungsrat
- 3. Notwendigkeit des Art. 91c GG
- 4. Resumée
- 5. Literatur
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare