Jusletter IT

Das Rechtsinformationssystem und die Elektronische BGBl-Kundmachung

  • Autor/Autorin: Helmut Weichsel
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: Legislativinformatik
  • Sammlung: Festschrift Erich Schweighofer
  • Zitiervorschlag: Helmut Weichsel, Das Rechtsinformationssystem und die Elektronische BGBl-Kundmachung, in: Jusletter IT 22. Februar 2011
Das Rechtsinformationssystem (RIS) ist eine elektronische Datenbank, die vom Bundeskanzleramt kostenlos im Internet unter der Adresse www.ris.bka.gv.at zur Verfügung gestellt wird. Das RIS beinhaltet ua das Bundes- und Landesrecht sowie die Judikatur der Höchstgerichte und anderer Spruchkörper. Die Inbetriebnahme der IT-Anwendung «elektronischer Rechtserzeugungsprozess» (e-Recht) bedeutete eine grundlegende Umstellung bei der Texterstellung im Rahmen des Rechtserzeugungsprozesses in Österreich. Vom Entwurf bis zur Kundmachung einer Rechtsnorm – seit 1. Jänner 2004 werden die österreichischen Bundesgesetzblätter rechtlich verbindlich im RIS kundgemacht – ist ein elektronischer Ablauf vorgegeben.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Das Rechtsinformationssystem
  • 1.1. Einleitung
  • 1.2. Entwicklung des RIS
  • 1.3. Inhalte
  • 1.3.1. Bundesrecht
  • 1.3.2. Landesrecht
  • 1.3.3. Gemeinderecht
  • 1.3.4. Judikatur
  • 1.3.5. Erlässe
  • 1.4. Dateneinbringung
  • 2. Der elektronische Rechtserzeugungsprozess (e-Recht)
  • 2.1. Entwicklung von e-Recht
  • 2.2. Rechtliche Anpassungen
  • 2.3. Ablauf (Workflow) im e-Recht
  • 2.4. Formatvorlagen
  • 2.5. Zugang
  • 3. Zusammenfassung und Ausblick

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