Endliche Rechtsbegriffe mit unendlichen Grenzen
Ist das nicht seltsam: Zu wichtigen Rechtsinstituten werden immer wieder neue, verfeinernde Gerichtsentscheidungen gefällt, auch wenn der Tatbestand seit hundert Jahren festliegt. Das wird auch noch weitere hundert Jahre so weitergehen. Dass viele Rechtsbegriffe unendliche Grenzen haben, ist also keine Übertreibung. Beim Fortspinnen der Begriffe wird aber ihr Inhalt nicht wesentlich vergrößert; das wäre auch inakzeptabel, vor allem für das Strafrecht. Die Begrenzung erklärt sich daraus, dass die Fortentwicklung sich im Bereich des «Selbstähnlichen» hält – und auch halten sollte! Seltsam ist übrigens, dass die Rechtswissenschaft, die sich so viel mit Analogien beschäftigt, das Phänomen der «Selbstähnlichkeit» anscheinend noch nicht zur Kenntnis genommen hat.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Das Modell
- 2. «Betrug» als Beispiel
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