Jusletter IT

Wem Gehört das virtuelle Schwert? – Das Urheberrecht als Stoppschild der Informationsgesellschaft

  • Autor/Autorin: Kai Erenli
  • Kategorie: Kurzbeiträge
  • Region: Deutschland
  • Rechtsgebiete: E-Commerce
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2011
  • Zitiervorschlag: Kai Erenli, Wem Gehört das virtuelle Schwert? – Das Urheberrecht als Stoppschild der Informationsgesellschaft, in: Jusletter IT 24. Februar 2011
Virtuelle Welten sind längst über den «Spielstatus» hinausgewachsen. Dennoch findet gerade in Virtuellen Spielwelten ein reger Handel mit virtuellen Gegenständen statt. Dabei ist der rechtliche Status dieser virtuellen Güter großteils ungeklärt. Die Entwickler von Virtuellen Welten versuchen überwiegend durch ihre AGB die größtmögliche Kontrolle über die Inhalte zu behalten und schließen somit den Nutzer als Rechteinhaber von virtuellen Gegenständen aus. Dieser Aufsatz beschreibt die rechtliche Einordnung von virtuellen Gegenständen in verschiedenen Rechtsordnungen und nimmt eine eigene Bewertung vor.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einführung
  • 2. Der virtuelle Gegenstand im Recht – Andere Länder, andere Rechtsordnungen
  • 2.1. Der Virtuelle Gegenstand in den USA
  • 2.2. Wem gehört das Virtuelle Schwert in den USA?
  • 2.3. Der virtuelle Gegenstand in Deutschland
  • 2.4. Wem gehört das Virtuelle Schwert in Deutschland
  • 2.5. Der virtuelle Gegenstand in Österreich
  • 2.6. Wem gehört das Virtuelle Schwert in Österreich
  • 3. Zusammenfassung
  • 4. Literatur

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