Die E-Auktion nach dem Bundesvergabe-Gesetz – Erfahrungen zu E-Procurement
Das BVergG 2006 führte die elektronische Auktion zur Ermittlung des Angebotes für die Zuschlagserteilung in einem Vergabeverfahren ein. Die Beschaffungsplattform www.e-AUKTION.at ist seit zwei Jahren online und ein Beispiel für e-Procurment. Mit diesem Beitrag soll der Ablauf einer elektronischen Auktion erörtert und über Erfahrungen der Plattform www.e-AUKTION.at berichtet werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die Vergabe öffentlicher Aufträge
- 1.1. Das Bundesvergabegesetz
- 1.2. Der Ablauf der elektronischen Auktion gemäß Bundesvergabegesetz
- 2. Die e-AUKTION.at als Beispiel für e-Procurement
- 2.1. Ablauf eines Vergabeverfahrens mit e-AUKTION
- 2.2. Die Beendigung der E-AUKTION
- 2.3. Widerruf des Vergabeverfahrens und Abbruch der e-AUKTION
- 2.3.1. Der Widerruf des Vergabeverfahrens vor Ablauf der Angebotsfrist
- 2.3.2. Der Widerruf des Vergabeverfahrens nach Ablauf der Angebotsfrist
- 2.3.3. Der Abbruch einer bereits gestarteten e-AUKTION
- 2.3.4. Der Widerruf und Abbruch durch Sektorenauftraggeber
- 2.3.5. Bekanntmachung des Widerrufs und des Abbruchs
- 2.4. Die formfreie e-AUKTION
- 2.4.1. Vergabeverfahren mit Ausschreibung und Start der e-AUKTION nach Prüfung der Angebote
- 2.4.2. Vergabeverfahren mit Ausschreibung (nicht auf www.e-AUKTION.at) und Start der e-AUKTION nach Prüfung der Angebote
- 2.4.3. Vergabeverfahren mit elektronischer Übermittlung der Ausschreibung an ausgewählte Unternehmen und Start der e-AUKTION nach Angebotsabgabe
- 2.4.4. Sofortiger Start der e-AUKTION nach Prüfung der Angebote
- 2.5. Kosten der e-AUKTION
- 3. Erfahrungen mit der e-AUKTION
- 4. Fazit
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