Jusletter IT

Symbolische Transformation als Rechtstechnologie: Eine erste begriffliche Abgrenzung

  • Autoren/Autorinnen: Lothar Philipps / Rainhard Z. Bengez
  • Kategorie: Kurzbeiträge
  • Region: Deutschland
  • Rechtsgebiete: Rechtstheorie
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2012
  • Zitiervorschlag: Lothar Philipps / Rainhard Z. Bengez, Symbolische Transformation als Rechtstechnologie: Eine erste begriffliche Abgrenzung, in: Jusletter IT 29. Februar 2012
Seit jeher bedienen wir uns nicht nur diverser Bilder und Sprachen für (logische) Darstellungs- und Übergangsmethoden sowie (medialer) Darbietungsformen, sondern auch einer ausgewählten, kulturellen Repräsentationssymbolik. In diesem (rechts-)philosophischen Beitrag möchten wir aufzeigen, dass die Frage nach der Darstellungssymbolik nicht eine Entscheidung zwischen schriftfixierten und nicht-schriftzentrieten Formen ist, sondern dass die symbolische Transformation ein von Menschen geschaffenes Werkzeug zur Darbietung gewisser interner und externer kognitiver Prozesse (und nicht starrer Inhalte!!) ist. Für diese von uns unterschiedenen internen und externen symbolischen Transformationsprozesse werden wir Parameter angeben. Ferner wird uns diese Betrachtungsweise zu der Frage nach der epistemischen Natur von Gedanken und Ausdrucksweise führen. Die für die Praxis interessante Frage nach dem Bedeutungsverlust oder der Bedeutungsänderung bei der Umsetzung in eine andere Ausdrucksymbolik und somit auch die Frage nach der Simulation eines Inhaltes durch einen anderen bzw. deren prinzipielle semantische Emulation bilden den Schluss unserer Ausarbeitung.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Genesis of the concept
  • 2. Hybrid economy
  • 3. Wikinomics
  • 4. End of traditional economic models
  • 5. From jus gentium to international public law
  • 6. Jus Internet as the new jus gentium
  • 7. The way forward
  • 8. Summary

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.