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Mensurae und Pondera in der Antike: juristische Bemerkungen

  • Autor/Autorin: Mariagrazia Rizzi
  • Kategorie: Kurzbeiträge
  • Region: Italien
  • Rechtsgebiete: Rechtstheorie
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2012
  • Zitiervorschlag: Mariagrazia Rizzi, Mensurae und Pondera in der Antike: juristische Bemerkungen, in: Jusletter IT 29. Februar 2012
Die zuverlässige Feststellung von Maßen, Gewicht und Volumen gehandelter Waren ist seit jeher wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren von Märkten. Bereits in der Antike stellte sich die Frage der Reglementierung des Messwesens in mehrfacher Ausprägung: so sind in den griechischen und römischen Quellen zahlreiche Fälle von irregulären oder sogar gefälschten Messinstrumenten dokumentiert, ebenso wie falsche Messergebnisse trotz korrekter Instrumente. Zudem interagierten und öffneten sich zunächst lokal und regional begrenzte Märkte immer mehr einem interterritorialen Handel. Die Rechtsetzung war also schon früh mit der Notwendigkeit konfrontiert, einerseits die Korrektheit und Zuverlässigkeit von Messinstrumenten und Messungen im Allgemeinen sicherzustellen und dabei im Besonderen betrügerische Praktiken zu unterbinden. Und da in vielen Gebieten unterschiedliche und nicht immer kompatible Maßsysteme in Verwendung waren, ergab sich zudem die Notwendigkeit, eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit dieser Systeme zu ermöglichen ‒ also für Interoperabilität zu sorgen. Auf verschiedene Arten wurde versucht, all dem Herr zu werden: Die Maßnahmen reichten dabei von der Regelung der Herstellung und Verwahrung von Mustern sowie der daran zu erfolgenden Eichung von Messinstrumenten, über die Kontrolle des Einsatzes von Maßen und Gewichten durch (zum Teil eigens dafür eingeführte) Beamte auf den Marktplätzen bis hin zu diversen Sanktionen für die Fälschung von Mustern und Messinstrumenten, die Verwendung inkorrekter Instrumente sowie die unsachgemäße Benutzung korrekter Instrumente.

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