Die neue EU-Datenschutzverordnung wird kommen: Ein Kurzüberblick über markante Eckpunkte
Die vorgesehene EU-Datenschutzverordnung wird erhebliche Auswirkungen für die in Europa tätigen Unternehmen mit sich bringen. Sie wird sogar Einfluss auf schweizerische, amerikanische und viele andere aussereuropäische Firmen mit EU-Kunden haben. Es klingt beinahe unglaublich, aber alle aussereuropäischen Firmen werden die neue EU-Datenschutzverordnung anwenden müssen, wenn sie Konsumenten in der EU Dienstleistungen oder Waren anbieten. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der künftigen EU-Datenschutzverordnung.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Räumliche Ausdehnung des europäischen Datenschutzrechts auf Nicht-EU-Länder
- 2. Strafen bis zu 5 Prozent des Weltumsatzes
- 3. Gleicher Datenschutzstandard für alle EU-Mitglieder
- 4. Einfachere Rechtsdurchsetzung mit einer Datenschutzbehörde als Ansprechpartner
- 5. Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- 6. Explizite Einwilligung
- 7. Meldung von Datenschutzverstössen spätestens innerhalb von 72 Stunden
- 8. Datenschutz-Folgenabschätzung
- 9. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen und Datenschutz durch Technik
- 10. Frühzeitige Vorkehrungen und Planungen
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare