Zweitverwertung gebrauchter Digitalgüter
Der EuGH hat sich in seiner Leitentscheidung in Rs C-128/11 «Oracle vs. Used Soft» für die Zulässigkeit des Handels mit «Gebrauchtsoftware» oder richtiger mit «Gebraucht-Softwarelizenzen» ausgesprochen. Er hat damit erstmals erkannt, dass sich der Erschöpfungsgrundsatz auch auf per Internet unkörperlich verbreitete Software, die mittels Download zum Kunden gelangt, erstreckt. Dieser grundlegende Ansatz lässt sich jedoch nicht ohne Weiteres auf andere Werkarten übertragen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Leitentscheidung: EuGH C-128/11 – UsedSoft vs Oracle
- 3. Urheberrechtliche Aspekte am Beispiel Gebrauchtsoftware
- 3.1. Verbreitung und Erschöpfung
- 3.2. Der
- 4. Schlussfolgerungen für die Zweitverwertung von Digitalgütern
- 5. Literatur
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