Jusletter IT

Zustimmung der Betroffenen als Rechtfertigungsgrund für die Verwendung strafrechtlich relevanter Daten

  • Autor/Autorin: Gernot Fritz
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Sammlung: Tagungsband IRIS 2013
  • Zitiervorschlag: Gernot Fritz, Zustimmung der Betroffenen als Rechtfertigungsgrund für die Verwendung strafrechtlich relevanter Daten, in: Jusletter IT 20. Februar 2013
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit Rechtsfragen der Zulässigkeit und Ausgestaltung der Zustimmung als Rechtfertigungsgrund zur Verwendung strafrechtlich relevanter Daten nach österreichischem Datenschutzrecht. Weiters wird – gleichsam als Vorfrage – das Begriffsverständnis der strafrechtlich relevanten Daten beleuchtet. Abschließend widmet sich der Beitrag einigen praktischen Problemen bei der Zustimmung als Rechtfertigungsgrund für die Verwendung strafrechtlich relevanter Daten.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Strafrechtlich relevante Daten im österreichischen Datenschutzrecht
  • 2.1. Fehlen der Zustimmung in der Aufzählung der möglichen Rechtfertigungsgründe
  • 2.2. Begriff der strafrechtlich relevanten Daten
  • 3. Zustimmung bei strafrechtlich relevanten Daten
  • 3.1. Kein expliziter Rechtfertigungsgrund der Zustimmung
  • 3.2. Implizite Möglichkeit aus dem Rechtfertigungsgrund des § 8 Abs 4 Z 3 DSG?
  • 3.3. Vorliegen einer planwidrigen Lücke und Analogieschluss?
  • 3.4. Rückgriff auf verfassungsrechtliche Zustimmung im Grundrecht auf Datenschutz?
  • 3.5. Zwischenergebnis
  • 4. Form der Zustimmung
  • 5. Praktische Probleme der datenschutzrechtlichen Zustimmung
  • 6. Fazit

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