Jusletter IT

Was ist eine Präambel wert?

Eine neuerliche Auseinandersetzung mit einem alten Thema aus Anlass der nunmehrigen Berufung der Europäischen Union auf ihr «kulturelles, religiöses und humanistisches Erbe»

  • Autor/Autorin: Alexander Balthasar
  • Kategorie: Beiträge
  • Region: Österreich
  • Rechtsgebiete: Gesetzgebungslehre
  • Zitiervorschlag: Alexander Balthasar, Was ist eine Präambel wert?, in: Jusletter IT 11. September 2014
Der zweite Erwägungsgrund der Präambel zum EUV enthält seit dem Vertrag von Lissabon eine Bezugnahme auf das «kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas» als Quelle der «universellen Werte», die wiederum sichtlich mit jenen im Art. 2 EUV genannten zusammenfallen. Damit gewinnt aber, ausreichende Rechtsverbindlichkeit dieses Erwägungsgrundes vorausgesetzt, gerade auch das «religiöse Erbe Europas» eine der neuzeitlichen säkularen Tradition ganz fremde Bedeutung für die Interpretation der nunmehrigen obersten Werte unserer aktuell geltenden Rechtsordnung. Der folgende Beitrag kann klarerweise diese Interpretation – eine wohl nur interdisziplinär zu bewältigende «Herkulesaufgabe» – selbst nicht leisten; er unternimmt es jedoch, deren künftige Erforderlichkeit zu prüfen.

Inhaltsverzeichnis

  • Vorbemerkung
  • 1. Ein prominenter Anlassfall
  • 2. Die Stellung von Präambeln des EU-Sekundärrechts
  • 3. Die Verbindlichkeit von Präambeln nach Art. 31 WVK
  • 3.1. Die seinerzeitige Position Kelsens zur Satzung der Vereinten Nationen
  • 3.2. Die Systematik des Art. 31 WVK
  • 4. Die Anwendbarkeit der WVK auf das Primärvertragsrecht der EU
  • 5. Sukkus
  • 6. Literatur

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